Lexikon: Buchhaltung und Administration
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Beleg
Ein Beleg ist der schriftliche Nachweis für einen Geschäftsvorfall — etwa eine Rechnung, Quittung oder ein Kontoauszug. In der Schweiz gilt das Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg. Belege müssen nach Art. 958f OR 10 Jahre aufbewahrt werden, wobei digitale Archivierung erlaubt ist, wenn die Übereinstimmung mit dem Original gewährleistet bleibt.
Buchhaltung
Buchhaltung ist die systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens — Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden. In der Schweiz regelt Art. 957 OR, wer wie Buch führen muss: Einzelfirmen und Personengesellschaften unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung), darüber und für alle juristischen Personen gilt die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.
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MWST abmelden
Du kannst dich von der MWST abmelden, wenn dein massgebender Umsatz unter CHF 100'000 fällt und voraussichtlich auch im Folgejahr darunter bleibt — oder wenn du deine Geschäftstätigkeit aufgibst. Die Abmeldung erfolgt online bei der ESTV und muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht werden; die Löschung wirkt frühestens auf das Ende der Steuerperiode, in der die Grenze unterschritten wurde.
Milchbüchleinrechnung
Die Milchbüchleinrechnung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die einfache Buchhaltung nach Art. 957 Abs. 2 OR: Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. Eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung ist für sie freiwillig.
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