Abschreibungen
Kurz erklärt
Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten von Anlagevermögen (z. B. Laptop, Auto, Maschinen) über die Nutzungsdauer als Aufwand. Die ESTV legt im Merkblatt A/1995 die steuerlich anerkannten Normalsätze fest: etwa 25 % für Mobiliar, 30 % für Maschinen und 40 % für EDV und Fahrzeuge, jeweils vom Buchwert. Bei Abschreibung auf dem Anschaffungswert gelten die halben Sätze.
Was sind Abschreibungen?
Wenn du für dein Business etwas kaufst, das mehrere Jahre hält — einen Laptop, ein Geschäftsauto, eine Werkstatteinrichtung — darfst du die Kosten steuerlich nicht komplett im Kaufjahr abziehen. Stattdessen verteilst du sie über die Nutzungsdauer: Das ist die Abschreibung. Sie bildet den Wertverlust deines Anlagevermögens ab und mindert Jahr für Jahr deinen steuerbaren Gewinn.
Damit nicht jeder nach Gutdünken abschreibt, publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Merkblatt A/1995 Normalsätze, die bei der direkten Bundessteuer ohne besonderen Nachweis akzeptiert werden. Die meisten Kantone übernehmen diese Sätze auch für die Staats- und Gemeindesteuern.
Abschreibungstabelle ESTV (Merkblatt A/1995)
Normalsätze in Prozent des Buchwerts (degressive Methode) für geschäftliche Betriebe:
| Anlagegut | Satz vom Buchwert |
|---|---|
| Geschäftsmobiliar, Werkstatt- und Lagereinrichtungen mit Mobiliarcharakter | 25 % |
| Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken | 30 % |
| Motorfahrzeuge aller Art | 40 % |
| Büromaschinen | 40 % |
| Datenverarbeitungsanlagen, EDV (Hard- und Software) | 40 % |
| Werkzeuge, Werkgeschirr, Geräte, Gebinde, Paletten, Gerüstmaterial | 45 % |
| Wohnhäuser von Immobiliengesellschaften und Personalwohnhäuser (Gebäude allein) | 2 % |
| Wohnhäuser (Gebäude und Land zusammen) | 1.5 % |
| Geschäftshäuser, Büro- und Bankgebäude, Warenhäuser (Gebäude allein) | 4 % |
| Geschäftshäuser (Gebäude und Land zusammen) | 3 % |
Quelle: ESTV, Merkblatt A/1995 «Geschäftliche Betriebe». Für weitere Kategorien wie Fabrikgebäude, immaterielle Werte oder branchenspezifische Anlagen (Landwirtschaft, Elektrizitätswerke) enthält das Merkblatt bzw. separate ESTV-Merkblätter eigene Sätze.
Wichtig: Schreibst du linear auf dem Anschaffungswert ab statt degressiv auf dem Buchwert, musst du die Sätze halbieren — aus 40 % auf dem Buchwert werden also 20 % pro Jahr auf dem Anschaffungswert.
Abschreibungen in der Praxis
Rechnen wir das Beispiel eines Freelancers durch. Du kaufst im Januar einen MacBook Pro samt Monitor für CHF 4'000 (EDV: 40 % vom Buchwert):
| Jahr | Buchwert Anfang Jahr | Abschreibung 40 % | Buchwert Ende Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 | CHF 4'000 | CHF 1'600 | CHF 2'400 |
| 2 | CHF 2'400 | CHF 960 | CHF 1'440 |
| 3 | CHF 1'440 | CHF 576 | CHF 864 |
| 4 | CHF 864 | CHF 346 | CHF 518 |
Mit der linearen Methode (halber Satz = 20 % vom Anschaffungswert) wären es stattdessen jedes Jahr CHF 800, und nach fünf Jahren wäre das Gerät vollständig abgeschrieben (in der Praxis bis auf einen Erinnerungsfranken von CHF 1).
Dasselbe Prinzip gilt für ein Geschäftsauto von CHF 30'000 (40 % degressiv: CHF 12'000 im ersten Jahr) oder eine Kaffeemaschine im Studio für CHF 3'500 (Mobiliar, 25 %: CHF 875 im ersten Jahr).
Die Buchung dazu lautet klassisch: Abschreibungen (Aufwand) an Mobilien/Fahrzeuge (Aktivkonto). Wie Aufwandkonten und Aktivkonten zusammenspielen, erklärt der Eintrag Buchhaltung — und für die konkrete Umsetzung als Solo-Selbständiger der Ratgeber Buchhaltung für die Einzelfirma.
Häufige Fehler
- Grosse Anschaffungen voll als Aufwand verbuchen. Ein Auto für CHF 30'000 ist kein Büromaterial. Die Steuerverwaltung rechnet solche Positionen auf und du zahlst nach.
- Degressive Sätze auf den Anschaffungswert anwenden. 40 % auf CHF 4'000 jedes Jahr wäre zu viel — auf dem Anschaffungswert gilt der halbe Satz.
- Kein Anlageverzeichnis führen. Ohne Liste der Anlagegüter mit Kaufdatum, Preis und Buchwert verlierst du nach zwei Jahren den Überblick. Bewahre auch die Kaufbelege auf — siehe Belege.
- Privatanteil vergessen. Nutzt du das Auto auch privat, darfst du nur den Geschäftsanteil abschreiben bzw. musst einen Privatanteil ausscheiden.
- Software-Abos abschreiben wollen. Laufende SaaS-Abos (z. B. CHF 30/Monat für dein Rechnungstool) sind direkter Aufwand, keine Investition — nur gekaufte Software wird als EDV abgeschrieben.
Was das für dich bedeutet
Für die meisten Freelancer sind Abschreibungen überschaubar: ein Laptop, vielleicht ein Fahrzeug, etwas Einrichtung. Halte dich an die ESTV-Normalsätze, führe ein simples Anlageverzeichnis und entscheide dich pro Anlagegut einmalig für degressiv oder linear. Eine gute Buchhaltungssoftware nimmt dir die jährliche Buchung ab — Empfehlungen findest du in der Bestenliste Buchhaltungssoftware für Freiberufler.
Häufige Fragen
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