MWST abmelden
Kurz erklärt
Du kannst dich von der MWST abmelden, wenn dein massgebender Umsatz unter CHF 100'000 fällt und voraussichtlich auch im Folgejahr darunter bleibt — oder wenn du deine Geschäftstätigkeit aufgibst. Die Abmeldung erfolgt online bei der ESTV und muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode eingereicht werden; die Löschung wirkt frühestens auf das Ende der Steuerperiode, in der die Grenze unterschritten wurde.
Was heisst «MWST abmelden»?
Die Abmeldung (offiziell: Löschung im MWST-Register) beendet deine Mehrwertsteuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Danach stellst du Rechnungen ohne MWST, reichst keine Abrechnungen mehr ein — und verlierst im Gegenzug den Vorsteuerabzug auf deinen Einkäufen.
Die häufigsten Gründe für eine Abmeldung:
- Umsatzgrenze unterschritten: Dein massgebender Umsatz liegt unter CHF 100'000 (bzw. CHF 250'000 bei nicht gewinnorientierten Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen) und bleibt voraussichtlich auch im Folgejahr darunter.
- Geschäftsaufgabe: Du beendest deine selbständige Tätigkeit oder pensionierst dich ohne Nachfolge.
- Geschäftsübertragung, Liquidation oder Fusion.
Ablauf und Fristen
| Schritt | Was zu tun ist | Frist |
|---|---|---|
| 1. Prüfen | Massgebender Umsatz unter CHF 100'000 und Prognose fürs Folgejahr ebenfalls darunter? | laufend |
| 2. Abmelden | Abmeldung online bei der ESTV einreichen (ePortal) | innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode; bei Geschäftsaufgabe innert 30 Tagen |
| 3. Schlussabrechnung | Letzte MWST-Abrechnung inkl. Eigenverbrauch einreichen und bezahlen | gemäss Aufforderung der ESTV |
| 4. Löschung | Die ESTV löscht dich aus dem MWST-Register | frühestens per Ende der Steuerperiode, in der die Grenze unterschritten wurde |
Wichtig: Die Löschung wirkt frühestens auf das Ende der Steuerperiode, in der der massgebende Umsatz erstmals nicht mehr erreicht wurde — eine rückwirkende Abmeldung mitten im Jahr gibt es beim Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht. Seit 2025 läuft die MWST für alle Unternehmen online über das ePortal der ESTV; dort findest du auch die Abmeldeformulare für die verschiedenen Löschungsgründe.
Verpasst du die 60-Tage-Frist, wertet die ESTV das als Verzicht auf die Befreiung: Du bleibst freiwillig im Register und musst weiter abrechnen. Das ist nicht immer schlecht — dazu gleich mehr.
MWST abmelden in der Praxis
Beispiel: Du bist selbständiger Texter und rechnest mit der Saldosteuersatzmethode ab. 2025 lief harzig — Umsatz CHF 82'000 statt wie früher CHF 120'000. Auch für 2026 erwartest du rund CHF 85'000.
- Du meldest dich bis Ende Februar 2026 (60 Tage nach Ende der Steuerperiode 2025) über das ePortal ab.
- Die Löschung erfolgt per 31. Dezember 2025.
- In der Schlussabrechnung deklarierst du den Eigenverbrauch: Dein Geschäftslaptop (Zeitwert CHF 1'500) und die Büroeinrichtung (Zeitwert CHF 3'000) bleiben im Einsatz — darauf rechnest du die MWST ab, weil du beim Kauf Vorsteuer geltend gemacht hattest (bei effektiver Methode).
- Ab 1. Januar 2026 fakturierst du ohne 8.1 % MWST — deine Rechnungen an Privatkunden werden damit faktisch günstiger oder deine Marge steigt.
Denk daran, deine Rechnungsvorlagen anzupassen: MWST-Nummer und Steuerausweis müssen von den Rechnungen verschwinden. Was sonst noch auf die Rechnung gehört, zeigt der Ratgeber Pflichtangaben auf Schweizer Rechnungen.
Lohnt sich die Abmeldung überhaupt?
Nicht immer. Bleib freiwillig steuerpflichtig, wenn:
- deine Kunden fast nur Unternehmen sind — sie ziehen die MWST als Vorsteuer ab, dich kostet die Steuerpflicht also kaum Wettbewerbsfähigkeit;
- du hohe Investitionen planst und den Vorsteuerabzug brauchst;
- der Umsatzrückgang vorübergehend ist — ständiges An- und Abmelden erzeugt nur Aufwand und Eigenverbrauchsfolgen.
Abmelden lohnt sich vor allem, wenn du dauerhaft unter der Grenze bleibst und hauptsächlich Privatkunden bedienst. Details zur Gegenrichtung — Pflicht und freiwillige Anmeldung — findest du im Leitfaden MWST anmelden in der Schweiz, die Grundlagen zur Steuer im Überblick MWST in der Schweiz.
Häufige Fehler
- Frist verschlafen. Wer die 60 Tage verpasst, bleibt ein weiteres Jahr steuerpflichtig.
- Eigenverbrauch vergessen. Die Schlussabrechnung auf dem Zeitwert von Fahrzeugen, Geräten und Lager kann vierstellig ausfallen — vorher durchrechnen.
- Rechnungen nach der Löschung weiter mit MWST stellen. Ausgewiesene Steuer schuldest du der ESTV, auch ohne Registereintrag.
- Nur das laufende Jahr anschauen. Für die Abmeldung zählt auch die Prognose: Der Umsatz muss voraussichtlich auch im Folgejahr unter der Grenze bleiben.
- Unterlagen entsorgen. Abrechnungen und Belege musst du auch nach der Löschung aufbewahren.
Was das für dich bedeutet
Die MWST-Abmeldung ist administrativ simpel — entscheidend sind Timing (60-Tage-Frist), die Eigenverbrauchsrechnung und die strategische Frage, ob sich die Befreiung bei deiner Kundschaft überhaupt lohnt. Rechne beides durch, bevor du im ePortal auf «Abmelden» klickst. Damit deine Rechnungen und Abrechnungen in jeder Phase sauber bleiben, hilft ein Tool, das MWST-Status und Rechnungsstellung verknüpft — Empfehlungen findest du in der Bestenliste Rechnungssoftware Schweiz.
Häufige Fragen
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