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GmbH gründen in der Schweiz: Ablauf, Kosten und Anleitung 2026

GmbH gründen Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Stammkapital, Notar, Handelsregister, Kosten, Dauer und allen Pflichten nach der Gründung.

Die wichtigsten Fakten

Stammkapital
mindestens CHF 20'000, voll einbezahlt
Öffentliche Beurkundung
Notartermin ist Pflicht
Handelsregister
Eintrag zwingend — die GmbH entsteht erst damit
Gründer
ab 1 Person möglich (natürlich oder juristisch)
Typische Dauer
2 bis 4 Wochen
Typische Gründungskosten
rund CHF 1'000 bis 3'000 (ohne Stammkapital)

Eine GmbH gründest du in der Schweiz in fünf Schritten: Stammkapital von mindestens CHF 20'000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen, Statuten aufsetzen, die Gründung beim Notar öffentlich beurkunden lassen, die Gesellschaft beim kantonalen Handelsregisteramt anmelden — und mit dem Eintrag entsteht die GmbH als eigenständige juristische Person. Der ganze Prozess dauert typischerweise zwei bis vier Wochen und kostet neben dem Kapital rund CHF 1'000 bis 3'000 an Gebühren.

Dieser Ratgeber führt dich durch jeden Schritt, erklärt die Entscheidungen dahinter (Bareinlage oder Sacheinlage, Statuteninhalt, Organisation) und zeigt, welche Pflichten nach der Gründung auf dich zukommen — von der Lohnabrechnung bis zur MWST.

Was eine GmbH ist — und für wen sie passt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist neben der Einzelfirma die beliebteste Rechtsform für kleine Unternehmen in der Schweiz. Ihre Kerneigenschaft steckt im Namen: Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, nicht dein Privatvermögen.

Die GmbH passt typischerweise, wenn du:

  • Haftungsrisiken begrenzen willst (Verträge, Vorleistungen, Projektrisiken)
  • mit einer oder mehreren Partnerinnen gründest und klare Beteiligungsverhältnisse brauchst
  • gegenüber Geschäftskunden, Banken oder Lieferanten formeller auftreten willst
  • planst, Gewinne im Unternehmen zu behalten und zu reinvestieren

Wenn du allein startest, wenig Risiko trägst und Kapital schonen willst, ist die Einzelfirma oft der pragmatischere Einstieg. Den systematischen Vergleich der beiden Formen — Haftung, Steuern, Sozialversicherungen, Umwandlung — findest du unter Einzelfirma oder GmbH.

Die Voraussetzungen auf einen Blick

AnforderungRegel
Gründermindestens 1 Person (natürliche oder juristische)
Stammkapitalmindestens CHF 20'000, voll einbezahlt
StammanteileNennwert je mindestens CHF 100
Formöffentliche Beurkundung durch Notar
HandelsregisterEintrag zwingend, konstitutiv
Vertretungmindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
Firmennamefrei wählbar, Zusatz «GmbH» Pflicht
Revisioneingeschränkte Revision; Opting-out möglich bei weniger als 10 Vollzeitstellen

Schritt 1: Namen, Zweck und Struktur festlegen

Bevor Formulare ins Spiel kommen, brauchst du drei Entscheidungen:

Firmenname: Anders als bei der Einzelfirma bist du frei — Fantasienamen sind erlaubt, solange der Zusatz «GmbH» enthalten ist und der Name weder täuscht noch mit einer bestehenden Firma verwechselbar ist. Prüfe die Verfügbarkeit im Zefix und sichere gleich die Domain.

Gesellschaftszweck: Der Zweck wird in die Statuten und ins Handelsregister eingetragen. Formuliere ihn breit genug, dass du nicht bei jeder Geschäftserweiterung die Statuten ändern musst («Erbringung von Dienstleistungen im Bereich ...» plus ein Auffangsatz ist üblich).

Beteiligungen und Rollen: Wer hält wie viele Stammanteile? Wer wird Geschäftsführerin, wer hat Zeichnungsberechtigung? Bei mehreren Gesellschaftern lohnt sich zusätzlich ein Gesellschafterbindungsvertrag (Vorkaufsrechte, Exit-Regeln, Konkurrenzverbote) — der gehört nicht in die Statuten, erspart aber später Konflikte.

Schritt 2: Stammkapital einzahlen

Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 muss bei der Gründung vollständig geleistet sein. Dafür gibt es zwei Wege:

Bareinlage (der Normalfall): Du eröffnest bei einer Bank ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) und zahlst das Kapital ein. Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die der Notar für die Beurkundung braucht. Das Geld bleibt gesperrt, bis die GmbH im Handelsregister eingetragen ist — danach wird es auf das ordentliche Geschäftskonto der Gesellschaft überwiesen und steht für den Betrieb zur Verfügung.

Sacheinlage: Statt Geld bringst du Vermögenswerte ein — etwa Fahrzeuge, Maschinen, IT-Ausrüstung oder ein bestehendes Einzelunternehmen. Das ist aufwendiger: Es braucht einen Sacheinlagevertrag, einen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung. Wenn du eine bestehende Einzelfirma in eine GmbH überführst, ist das der übliche Weg; mehr dazu im Umwandlungs-Kapitel von Einzelfirma oder GmbH.

Wichtig fürs Budget: Das Stammkapital ist keine verlorene Gebühr. Es gehört nach der Gründung der Gesellschaft und finanziert Löhne, Software oder Marketing. Was du wirklich «verlierst», sind nur die Gründungsgebühren — die Detailrechnung steht in GmbH gründen: Kosten.

Schritt 3: Statuten und Gründungsdokumente vorbereiten

Für den Notartermin brauchst du ein Dokumentenpaket. Im Kern:

  • Statuten mit Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital und Stammanteilen
  • Errichtungsakt (wird vom Notar beurkundet)
  • Annahmeerklärungen der Geschäftsführung und ggf. der Revisionsstelle
  • Bestätigung über die Kapitaleinzahlung der Bank
  • Domizilannahmeerklärung, falls die GmbH ihren Sitz bei Dritten hat (z. B. Treuhandbüro oder Coworking)
  • Erklärung zum Opting-out der Revision, wenn du darauf verzichtest (möglich bei weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung aller Gesellschafter)

Für die meisten Ein-Personen-Gründungen reichen Standardstatuten. Komplexer wird es bei mehreren Gesellschaftern, Sacheinlagen oder besonderen Vinkulierungsregeln — dann lohnt sich der Beizug eines Treuhänders oder Anwalts.

Schritt 4: Notartermin — die öffentliche Beurkundung

Die GmbH-Gründung muss öffentlich beurkundet werden. Beim Notartermin:

  1. erklären die Gründer die Errichtung der Gesellschaft,
  2. werden die Statuten festgestellt,
  3. werden Geschäftsführung und Vertretung bestellt,
  4. beurkundet der Notar den Errichtungsakt und beglaubigt die Unterschriften für die Handelsregisteranmeldung.

Je nach Kanton übernimmt ein freiberufliches oder ein Amtsnotariat die Beurkundung; die Tarife unterscheiden sich entsprechend — meist liegen die Notarkosten zwischen CHF 700 und 2'000. Online-Gründungsplattformen und Treuhänder bündeln diesen Schritt oft in Paketen; rechne nach, ob das Paket günstiger ist als der direkte Weg zum Notar in deinem Kanton.

Schritt 5: Eintrag ins Handelsregister

Nach der Beurkundung meldet der Notar (oder du selbst) die Gesellschaft beim kantonalen Handelsregisteramt an. Das Amt prüft die Unterlagen, trägt die GmbH ein und publiziert die Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

Mit dem Eintrag:

  • entsteht die GmbH als juristische Person — vorher existiert sie rechtlich nicht,
  • erhält sie ihre UID-Nummer (CHE-...),
  • wird das Sperrkonto freigegeben.

Die Handelsregistergebühren für eine Standard-Gründung liegen nach eidgenössischem Gebührenrahmen bei rund CHF 400 bis 600. Wie das Handelsregister generell funktioniert, welche Wirkungen der Eintrag hat und was bei Änderungen gilt, liest du im Ratgeber Handelsregistereintrag in der Schweiz.

Zeitplan: So lange dauert die Gründung realistisch

PhaseDauer
Name, Zweck, Statutenentwurf1 bis 5 Tage
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen und einzahlen3 bis 10 Tage (je nach Bank)
Notartermin1 Termin, Vorlauf je nach Auslastung
Handelsregisterprüfung und Eintrag3 bis 10 Arbeitstage
Totaltypisch 2 bis 4 Wochen

Der häufigste Verzögerer ist die Bank: Compliance-Prüfungen fürs Kapitaleinzahlungskonto können dauern, besonders bei ausländischen Gesellschaftern oder unklarem Geschäftsmodell. Starte diesen Schritt zuerst.

Zum Notartermin selbst bringst du typischerweise mit: einen amtlichen Ausweis aller Beteiligten, die Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank, die vorbereiteten Statuten und Erklärungen sowie — falls die GmbH ihren Sitz nicht in eigenen Räumen hat — die Domizilannahmeerklärung. Kläre vorab mit dem Notariat, ob alle Personen persönlich erscheinen müssen oder ob Vertretung mit beglaubigter Vollmacht möglich ist; gerade bei Mitgründern im Ausland spart das eine Reiserunde.

Die Organe der GmbH: Wer entscheidet was

Auch eine Ein-Personen-GmbH hat formal zwei Organe, deren Rollen du kennen solltest:

Gesellschafterversammlung: das oberste Organ. Sie genehmigt die Jahresrechnung, beschliesst über Gewinnverwendung (Dividenden), wählt die Geschäftsführung und ändert die Statuten. Bei einer Ein-Personen-GmbH bist das du allein — trotzdem musst du die Beschlüsse jährlich protokollieren. Das Protokoll ist keine Schikane: Ohne dokumentierten Dividendenbeschluss gibt es beispielsweise keine korrekt ausgeschüttete Dividende.

Geschäftsführung: führt das Tagesgeschäft und vertritt die Gesellschaft nach aussen. Bei der GmbH gilt von Gesetzes wegen die Selbstorganschaft: Grundsätzlich üben alle Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam aus, sofern die Statuten nichts anderes regeln. Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben — das kann eine Geschäftsführerin oder ein Direktor sein.

Revisionsstelle: nur nötig, wenn kein Opting-out erklärt wurde oder die Gesellschaft die Schwellenwerte für die ordentliche Revision überschreitet. Kleine GmbHs verzichten in der Praxis fast immer — der Verzicht lässt sich später jederzeit widerrufen, wenn das Unternehmen wächst.

Sonderfälle, die du früh klären solltest

Gründung aus dem Ausland oder mit ausländischen Gesellschaftern: Möglich, aber das Wohnsitzerfordernis für die Vertretung bleibt — mindestens eine zeichnungsberechtigte Person braucht Schweizer Wohnsitz. Banken prüfen Konstellationen mit Auslandsbezug zudem strenger, was die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos verzögern kann.

Stammkapital in Fremdwährung: Das Kapital kann statt in Franken auch in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung geführt werden (etwa Euro oder US-Dollar), sofern es im Gegenwert mindestens CHF 20'000 entspricht. Für die meisten Gründungen bleibt der Franken die einfachste Wahl.

Umwandlung einer bestehenden Einzelfirma: Läuft üblicherweise als Sacheinlagegründung — du bringst Aktiven und Passiven des bestehenden Geschäfts in die neue GmbH ein. Die Voraussetzungen und Stolpersteine behandelt das Umwandlungs-Kapitel im Rechtsform-Vergleich.

GmbH oder gleich AG? Die AG verlangt CHF 100'000 Aktienkapital (davon mindestens die Hälfte einbezahlt) und bietet dafür anonymere Beteiligungen und einfachere Kapitalmassnahmen. Für kleine Teams ohne Investorenpläne ist die GmbH fast immer der passendere und günstigere Einstieg; ein späterer Formwechsel zur AG bleibt möglich.

Nach der Gründung: Diese Pflichten kommen auf dich zu

Mit dem Handelsregistereintrag beginnt der administrative Alltag einer juristischen Person. Die wichtigsten Baustellen:

Lohn und Sozialversicherungen: Als Geschäftsführerin deiner eigenen GmbH bist du sozialversicherungsrechtlich angestellt. Das heisst: Die GmbH meldet sich als Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse an, rechnet auf deinem Lohn AHV/IV/EO und ALV ab und versichert dich ab der BVG-Eintrittsschwelle in einer Pensionskasse. Das unterscheidet dich fundamental vom Einzelfirma-Inhaber, der sich als Selbständigerwerbender anmeldet — die Details zu diesem Weg stehen in Selbständigkeit anmelden.

Unfallversicherung: Für Angestellte (also auch dich als angestellte Geschäftsführerin) obligatorisch nach UVG.

Buchhaltung: Die GmbH führt zwingend eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Ohne Software wird das schnell unübersichtlich — ein sauberes Setup ab Tag eins spart dir den teuren Umbau im ersten Abschluss.

Steuern: Die GmbH versteuert ihren Gewinn und ihr Kapital selbst (Bund, Kanton, Gemeinde). Dein Lohn und allfällige Dividenden werden zusätzlich bei dir privat besteuert. Diese zweistufige Logik ist der grösste steuerliche Unterschied zur Einzelfirma — durchgerechnet im Rechtsform-Vergleich.

MWST: Ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz wird die GmbH mehrwertsteuerpflichtig. Seit dem 1. Januar 2025 läuft die Abrechnung ausschliesslich online über das ePortal der ESTV. Wann du dich anmelden musst und wie das geht, erklärt MWST-Anmeldung in der Schweiz.

Jährliche Formalitäten: Gesellschafterversammlung, Jahresrechnung, ggf. Revision (sofern kein Opting-out), aktuelle Handelsregisterdaten. Adress- oder Personenänderungen musst du dem Handelsregister melden — jede Mutation kostet Gebühren.

Dokumentenpflege: Ab der Gründung führt die GmbH ein Anteilbuch über die Stammanteile und deren Eigentümer sowie ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Bei einer Ein-Personen-GmbH ist das schnell erledigt — aber es muss existieren, spätestens wenn eine Bank oder ein Käufer danach fragt.

Lohn oder Dividende: die Grundsatzfrage nach dem ersten Gewinn

Sobald deine GmbH verdient, stellt sich die Frage, wie du das Geld privat beziehst. Die beiden Kanäle wirken unterschiedlich:

  • Lohn ist für die GmbH Aufwand (senkt den steuerbaren Gewinn), löst aber volle Sozialversicherungsbeiträge aus — und baut dafür deine AHV- und Pensionskassenansprüche auf.
  • Dividende stammt aus bereits versteuertem Gewinn, ist sozialversicherungsfrei und wird bei Beteiligungen ab 10 % privat reduziert besteuert.

Ein marktüblicher Lohn plus moderate Dividende ist der Standardansatz. Vorsicht vor dem Extrem «kein Lohn, nur Dividende»: Die Ausgleichskassen prüfen solche Konstellationen und können offensichtlich zu tiefe Löhne beitragsrechtlich korrigieren. Die konkrete Optimierung gehört in eine Beratung — die Mechanik dahinter erklärt der Rechtsform-Vergleich.

Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung

  1. Zweck zu eng formuliert: Jede spätere Statutenänderung braucht wieder Notar und Handelsregister — Geld, das ein breiter Zweck gespart hätte.
  2. Sperrkonto unterschätzt: Wer den Notartermin vor der Kapitalbestätigung der Bank fixiert, verschiebt ihn meistens wieder.
  3. Opting-out vergessen: Ohne Verzichtserklärung brauchst du eine Revisionsstelle — für eine Ein-Personen-GmbH unnötige Fixkosten.
  4. Gesellschafterbindungsvertrag aufgeschoben: Bei mehreren Gründern ist «regeln wir später» das teuerste Vorgehen. Später gibt es immer einen, der am längeren Hebel sitzt.
  5. Lohn nicht sauber aufgesetzt: Wer sich als Geschäftsführer «einfach mal Geld überweist», produziert AHV- und Steuerprobleme. Lohnabrechnung gehört ab dem ersten Monat eingerichtet.
  6. Buchhaltung aufgeschoben: Die GmbH hat vom ersten Tag an Buchführungspflicht — nachträgliches Rekonstruieren kostet ein Vielfaches.

GmbH gründen: die Checkliste

  • Firmennamen im Zefix geprüft, Domain gesichert
  • Zweck, Beteiligungen und Zeichnungsberechtigungen definiert
  • Kapitaleinzahlungskonto eröffnet, CHF 20'000 einbezahlt
  • Statuten und Gründungsdokumente vorbereitet (inkl. Opting-out, falls gewünscht)
  • Notartermin absolviert
  • Handelsregistereintrag erfolgt, UID erhalten
  • Geschäftskonto eröffnet, Sperrkonto aufgelöst
  • GmbH als Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse angemeldet, Lohnabrechnung eingerichtet
  • Unfallversicherung und ggf. Pensionskasse geregelt
  • MWST-Pflicht geprüft
  • Buchhaltungs- und Rechnungssoftware eingerichtet

Wenn du den Gesamtprozess einer Gründung — inklusive der Schritte vor und nach der Rechtsform — sehen willst, findest du ihn im Leitfaden Firma gründen in der Schweiz. Und falls dich das Kapital abschreckt: Für kapitalarme Starts ist die Einzelfirma ohne Eigenkapital oft die realistischere erste Etappe, aus der die GmbH später herauswachsen kann.

Werkzeuge für den Start

Eine GmbH braucht vom ersten Tag an doppelte Buchhaltung, saubere Rechnungen und ein eigenes Konto — improvisieren ist hier keine Option. Die passenden Tools vergleichen wir in der Buchhaltungssoftware-Übersicht, der Rechnungssoftware-Bestenliste und beim Geschäftskonto-Vergleich.

Häufige Fragen