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Einzelfirma und Handelsregister: Ab wann der Eintrag Pflicht ist

Einzelfirma Handelsregister: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht — was die Schwelle bedeutet, was der Eintrag kostet, bringt und wie er abläuft.

Die wichtigsten Fakten

Eintragungspflicht
ab CHF 100'000 Jahresumsatz
Massgebend
Umsatzerlös (Bruttoumsatz), nicht der Gewinn
Darunter
freiwilliger Eintrag jederzeit möglich
Kosten
ab rund CHF 120 Registergebühr
Zuständig
kantonales Handelsregisteramt am Geschäftssitz

Für die Einzelfirma gilt eine klare Regel: Der Eintrag ins Handelsregister wird Pflicht, sobald dein Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht. Massgebend ist der Bruttoumsatz (Umsatzerlös), nicht der Gewinn — und gezählt wird pro Geschäftsjahr. Unterhalb der Schwelle kannst du dich jederzeit freiwillig eintragen lassen. Die Gebühr beginnt bei rund CHF 120, einen Notar braucht es nicht.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Schwelle genau funktioniert, was der Eintrag kostet und auslöst, wann sich der freiwillige Eintrag lohnt — und wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft.

Die CHF-100'000-Schwelle richtig verstehen

Das Gesetz verlangt den Eintrag von Einzelunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt haben. Drei Präzisierungen, die in der Praxis entscheidend sind:

  1. Umsatz, nicht Gewinn: Es zählt der Bruttoerlös aus Lieferungen und Leistungen. Ein Grafiker mit CHF 110'000 Umsatz und CHF 60'000 Gewinn ist eintragungspflichtig — genauso wie eine Händlerin mit CHF 150'000 Umsatz und CHF 20'000 Gewinn.
  2. Pro Geschäftsjahr: Massgebend ist der Umsatz des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Wer die Schwelle erstmals überschreitet, sollte die Anmeldung zügig an die Hand nehmen.
  3. Kaufmännische Führung: Bei einem Umsatz in dieser Grössenordnung geht die Praxis regelmässig von einem kaufmännisch geführten Gewerbe aus — verlass dich nicht darauf, über dieses Kriterium der Pflicht zu entgehen.

Wichtig zur Abgrenzung: Die MWST-Pflicht greift ebenfalls ab CHF 100'000 Umsatz, ist aber ein separates Verfahren bei der ESTV mit eigenen Regeln (weltweiter Umsatz, Anmeldung online). Wer die Handelsregister-Schwelle reisst, sollte deshalb im selben Zug die MWST prüfen — die Anleitung dazu liefert MWST-Anmeldung in der Schweiz.

Was passiert, wenn du dich nicht einträgst?

Die Eintragungspflicht ist keine Empfehlung. Das Handelsregisteramt kann dich zur Anmeldung auffordern und die Eintragung im Unterlassungsfall von Amtes wegen vornehmen — auf deine Kosten. Dazu kommen indirekte Folgen: Banken, Versicherungen und grössere Kunden prüfen den Registerstatus, und wer bei offensichtlicher Pflicht nicht eingetragen ist, wirkt schlicht unsauber organisiert.

Was der Eintrag kostet

PositionBetrag
Neueintragung Einzelunternehmen (Grundgebühr)ab rund CHF 120
Zusätzliche eingetragene Personen/Vollmachtenje nach Umfang etwas mehr
Notarnicht erforderlich
Beglaubigung der Unterschrift (falls nicht persönlich vor Ort)geringe Kanzleigebühr

Die Gebühren richten sich nach der eidgenössischen Gebührenverordnung (GebV-HReg). Verglichen mit einer GmbH-Gründung ist der Eintrag einer Einzelfirma also günstig — die grösseren Kostenblöcke einer Gründung liegen ohnehin woanders, wie der Überblick Firma gründen: Alle Kosten zeigt.

Was der Eintrag bewirkt — Pflichten und Wirkungen

Mit dem Eintrag ändert sich mehr als ein Datenbankeintrag:

  • Öffentlichkeit: Firma, Inhaber, Sitz und Zweck sind für alle einsehbar — im Zefix und im Handelsamtsblatt (SHAB).
  • Firmenschutz: Dein Firmenname ist am eingetragenen Ort geschützt; niemand kann im selben Ort eine verwechselbare Einzelfirma eintragen.
  • Betreibungsart: Eingetragene Einzelfirmen unterliegen der Betreibung auf Konkurs statt auf Pfändung — im Ernstfall ein relevanter Unterschied, denn der Konkurs erfasst dein gesamtes Vermögen.
  • Buchführung: Unabhängig vom Registereintrag gilt: Ab CHF 500'000 Umsatzerlös wird die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht; darunter genügt die einfache Aufzeichnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

An der Rechtsnatur ändert der Eintrag nichts: Du haftest weiterhin unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Wenn dich genau das stört, ist die eigentliche Frage nicht der Registereintrag, sondern die Rechtsform — dazu der Vergleich Einzelfirma oder GmbH.

Freiwilliger Eintrag: Wann er sich unter der Schwelle lohnt

Auch unterhalb von CHF 100'000 Umsatz kannst du dich eintragen lassen. Sinnvoll ist das typischerweise, wenn du:

  • mit Geschäftskunden arbeitest, die Lieferanten im Register prüfen (bei Ausschreibungen und Konzernmandaten oft Standard),
  • deinen Firmennamen schützen willst, bevor es ein anderer tut,
  • Bank- oder Finanzierungsbeziehungen aufbaust — der Eintrag erleichtert Kontoeröffnung und Kreditgespräche,
  • im Ausland auftrittst, wo ein Registerauszug als Existenznachweis verlangt wird.

Dagegen sprechen die Publizität (dein Name und deine Geschäftsadresse sind öffentlich), die Konkursbetreibung und der — kleine — Gebühren- und Pflegeaufwand (Mutationen bei Adress- oder Namensänderungen). Für viele Freelancer mit Privatkunden und überschaubarem Umsatz ist der freiwillige Eintrag deshalb verzichtbar; fürs B2B-Geschäft ist er oft die günstigste Seriositätsinvestition überhaupt.

So läuft die Eintragung ab

  1. Firmennamen prüfen: Der Name muss deinen Familiennamen enthalten (Zusätze erlaubt) und darf am selben Ort nicht mit einer bestehenden Firma kollidieren — Kurzcheck im Zefix.
  2. Anmeldung vorbereiten: Angaben zu Firma, Inhaberin, Sitz/Geschäftsadresse, Zweck und zeichnungsberechtigten Personen. Die Anmeldung kannst du elektronisch über EasyGov oder direkt beim kantonalen Handelsregisteramt einreichen.
  3. Unterschrift beglaubigen: Deine Unterschrift muss amtlich beglaubigt oder persönlich beim Amt geleistet werden.
  4. Prüfung und Eintrag: Das Amt prüft, trägt ein und publiziert im SHAB. Danach erscheint deine Firma im Zefix — mit UID-Nummer.
  5. Nachgelagert aktualisieren: Registerangaben gehören anschliessend auf Rechnungen, Verträge und Website; Änderungen (Adresse, Firma) musst du künftig dem Amt melden.

Rechne vom Einreichen bis zur Publikation je nach Kanton mit einigen Arbeitstagen bis wenigen Wochen. Mehr Hintergrund zum Register über alle Rechtsformen hinweg liefert der Ratgeber Handelsregistereintrag in der Schweiz.

Praxisfrage: Umsatz schwankt um die Schwelle — was nun?

Viele Selbständige pendeln um die CHF 100'000: ein starkes Jahr darüber, das nächste knapp darunter. Für die Praxis gilt: Einmal eingetragen, bleibst du sinnvollerweise eingetragen — eine Löschung wegen eines schwächeren Jahres wirkt gegenüber Kunden und Banken irritierend und spart praktisch nichts. Wer sich der Schwelle erstmals nähert, fährt am besten damit, den Eintrag proaktiv zu machen, statt auf die Aufforderung des Amts zu warten: Die Gebühr ist gleich hoch, der Eindruck ein anderer.

Checkliste: Handelsregister für deine Einzelfirma

  • Umsatzentwicklung im Blick: Näherst du dich CHF 100'000 pro Jahr?
  • Bei Überschreiten: Anmeldung zeitnah eingereicht
  • Parallel geprüft: MWST-Pflicht (gleiche Schwelle, separates Verfahren)
  • Firmenname regelkonform (Familienname enthalten) und im Zefix frei
  • Entscheid zum freiwilligen Eintrag bewusst getroffen (B2B? Namensschutz? Bank?)
  • Nach dem Eintrag: UID und Registerangaben auf Rechnungen und Verträgen nachgeführt
  • Buchhaltung der Firmengrösse angepasst

Falls du noch ganz am Anfang stehst: Der Weg zur Einzelfirma von null an — inklusive AHV-Anmeldung und Versicherungen — steht in Einzelfirma gründen in der Schweiz, und den Gesamtüberblick über alle Gründungsschritte gibt Firma gründen in der Schweiz.

Werkzeuge für den Start

Wer sich der CHF-100'000-Schwelle nähert, braucht vor allem eines: saubere Zahlen in Echtzeit, um Umsatz, MWST-Pflicht und Registerpflicht rechtzeitig zu erkennen. Eine passende Lösung findest du in der Übersicht Buchhaltungssoftware für Freiberufler und der Rechnungssoftware-Bestenliste; die Kontofrage beantwortet der Geschäftskonto-Vergleich.

Häufige Fragen