Einzelfirma gründen in der Schweiz: Anleitung, Kosten und Pflichten 2026
Die wichtigsten Fakten
- Mindestkapital
- keines
- Entstehung
- mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
- Pflicht-Anmeldung
- Ausgleichskasse (AHV) als selbständigerwerbend
- Handelsregister
- Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz, darunter freiwillig
- Haftung
- unbeschränkt mit dem Privatvermögen
- Firmenname
- muss den Familiennamen enthalten
Eine Einzelfirma gründen ist der schnellste und günstigste Weg in die Selbständigkeit in der Schweiz: Du brauchst kein Mindestkapital, keinen Notar und keinen Handelsregistereintrag — die Firma entsteht mit der Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit. Der einzige zwingende Behördenschritt ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse (SVA), die deine Selbständigkeit sozialversicherungsrechtlich anerkennt. Erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird der Handelsregistereintrag Pflicht.
So einfach der Start ist, so wichtig ist es, die Folgepflichten zu kennen: AHV-Beiträge, Steuern, allenfalls MWST und eine saubere Buchhaltung. Dieser Ratgeber führt dich durch den kompletten Ablauf — von der Namensregel bis zur ersten Rechnung.
Was eine Einzelfirma ist
Die Einzelfirma (rechtlich: Einzelunternehmen) ist keine eigene juristische Person. Du und dein Unternehmen sind rechtlich identisch: Verträge schliesst du, Einnahmen sind dein Einkommen, und für Schulden haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Genau daraus ergeben sich die Vor- und Nachteile:
Stärken:
- Start ohne Kapital und praktisch ohne Formalitäten
- volle Kontrolle, keine Organe, keine Gesellschafterversammlung
- einfache Buchhaltung bis CHF 500'000 Umsatz
- Verluste in der Startphase mit übrigem Einkommen verrechenbar
Schwächen:
- unbeschränkte persönliche Haftung
- keine Arbeitslosenversicherung, keine obligatorische Pensionskasse
- Firmenname an deinen Familiennamen gebunden
- Aufnahme von Partnern oder Investoren kaum möglich
Ob diese Abwägung für dich aufgeht oder ob eine GmbH besser passt, klärt der direkte Vergleich Einzelfirma oder GmbH.
Voraussetzung: Bist du überhaupt «selbständig»?
Bevor du gründest, entscheidet nicht das Handelsregister über deinen Status, sondern die Ausgleichskasse. Sie anerkennt dich als selbständigerwerbend, wenn du im Wesentlichen:
- in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitest,
- dein eigenes wirtschaftliches Risiko trägst (Investitionen, Inkassorisiko, eigene Infrastruktur),
- deine Arbeitsorganisation frei bestimmst,
- und für mehrere Auftraggeber tätig bist oder das zumindest anstrebst.
Wer faktisch nur für einen einzigen Auftraggeber nach dessen Weisungen arbeitet, riskiert die Einstufung als unselbständig — mit Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmerin. Die Kriterien, den Ablauf und die nötigen Belege behandelt ausführlich der Ratgeber Selbständigkeit anmelden in der Schweiz.
Schritt für Schritt zur Einzelfirma
Schritt 1: Firmennamen festlegen
Der Name deiner Einzelfirma muss deinen Familiennamen enthalten. Erlaubt sind beschreibende oder fantasievolle Zusätze:
| Beispiel | Zulässig? |
|---|---|
| Meier Grafikdesign | ja |
| Anna Meier Consulting | ja |
| Studio Nordlicht Meier | ja |
| Pixelwerk | nein — Familienname fehlt |
Prüfe im Zefix, ob der Name frei ist, und sichere die Domain. Namensschutz erhältst du erst mit dem Handelsregistereintrag — und auch dann nur am eingetragenen Ort. Wenn dein Auftritt stark von einem Namen lebt, prüfe zusätzlich eine Markeneintragung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum; sie schützt unabhängig von der Rechtsform.
Übrigens darfst du im Marketing durchaus mit einem Projektnamen auftreten («Studio Nordlicht»), solange du im Rechtsverkehr — auf Rechnungen, Verträgen, im Impressum — die korrekte Firma mit Familiennamen verwendest.
Schritt 2: Tätigkeit aufnehmen
Es klingt banal, ist aber rechtlich der Gründungsakt: Die Einzelfirma entsteht, sobald du deine selbständige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausübst — erste Offerten, erste Aufträge, erste Rechnungen. Einen «Gründungsmoment» mit Urkunde gibt es nicht.
Das hat eine praktische Konsequenz: Sammle von Anfang an Belege (Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Quittungen für Investitionen). Genau diese Unterlagen verlangt die Ausgleichskasse für die Anerkennung — und dieselben Belege bilden später die Grundlage deiner Buchhaltung und Steuererklärung. Doppelter Nutzen für null Zusatzaufwand, wenn du sie vom ersten Tag an digital ablegst.
Schritt 3: Bei der Ausgleichskasse anmelden
Melde dich bei der SVA deines Kantons als selbständigerwerbend an — online oder per Formular, mit deinen Belegen als Nachweis. Nach der Anerkennung zahlst du persönliche Beiträge an AHV, IV und EO:
- Beitragssatz: maximal 10 % des Erwerbseinkommens
- Sinkende Skala: unterhalb von rund CHF 60'500 Jahreseinkommen sinkt der Satz schrittweise (bis auf gut 5 %)
- Mindestbeitrag: CHF 530 pro Jahr (Stand 2026)
Die Beiträge werden zunächst provisorisch aufgrund deiner Einkommensschätzung erhoben und später anhand der Steuerveranlagung definitiv abgerechnet. Lege dafür Reserven zur Seite: Nachzahlungen zwei Jahre später sind einer der häufigsten Liquiditätsschocks für neue Selbständige.
Schritt 4: Handelsregister — Pflicht oder Option prüfen
Für die Einzelfirma gilt:
- Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- freiwillig darunter — sinnvoll etwa für mehr Glaubwürdigkeit bei Geschäftskunden, Namensschutz oder Bankbeziehungen
Der Eintrag kostet ab rund CHF 120 und bringt auch Pflichten mit sich (z. B. Betreibung auf Konkurs statt Pfändung). Wann sich der Eintrag lohnt, wie er abläuft und was die Schwelle genau bedeutet, liest du in Einzelfirma und Handelsregister.
Schritt 5: Versicherungen regeln
Als Selbständige bist du deutlich weniger automatisch abgesichert als Angestellte. Prüfe mindestens:
- Unfallversicherung: nicht obligatorisch — schliesse die Unfalldeckung über die Krankenkasse ein oder versichere dich freiwillig nach UVG
- Krankentaggeld: für die meisten die wichtigste Police, denn bei Krankheit fällt dein Einkommen sonst sofort auf null
- Berufliche Vorsorge: keine Pensionskassen-Pflicht; Alternativen sind die freiwillige Säule 3a (mit höherem Maximalbetrag für Personen ohne Pensionskasse) oder der Anschluss an eine Verbandsvorsorge
- Betriebs-/Berufshaftpflicht: je nach Tätigkeit dringend empfohlen, bei manchen Branchen faktisch Voraussetzung für Aufträge
Wichtig: Gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich als Selbständige nicht versichern. Das solltest du in deiner Finanzplanung mit einer privaten Reserve auffangen.
Schritt 6: MWST-Pflicht prüfen
Ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz wirst du mehrwertsteuerpflichtig — dieselbe Zahl wie beim Handelsregister, aber ein separates Verfahren bei der ESTV. Seit dem 1. Januar 2025 läuft die MWST-Abrechnung ausschliesslich online über das ePortal. Ob und wann du dich anmelden musst und welche Abrechnungsmethode (effektiv oder Saldosteuersatz) passt, erklären MWST für Selbstständige und MWST-Anmeldung in der Schweiz.
Schritt 7: Konto, Rechnungen und Buchhaltung aufsetzen
Rechtlich darfst du als Einzelfirma über dein Privatkonto arbeiten — praktisch ist das ein Fehler. Ein separates Geschäftskonto macht Steuererklärung, MWST-Abrechnung und den Überblick über dein echtes Einkommen dramatisch einfacher; Optionen vergleicht der Geschäftskonto-Vergleich.
Für die Buchhaltung gilt: Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Aufzeichnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage («Milchbüchleinrechnung»). Darüber — oder mit Handelsregistereintrag und kaufmännischem Gewerbe — wird die doppelte Buchhaltung zum Thema. Und deine Rechnungen müssen von Anfang an die Schweizer Pflichtangaben und die QR-Rechnung beherrschen; wie das geht, zeigt Rechnung schreiben in der Schweiz.
Steuern: So wird deine Einzelfirma besteuert
Die Einzelfirma zahlt keine eigene Gewinnsteuer. Stattdessen fliesst der Geschäftsgewinn in deine private Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit — zusammen mit allfälligem Lohn, Vermögenserträgen und übrigen Einkünften. Das Geschäftsvermögen zählt zu deinem steuerbaren Vermögen.
Drei Punkte, die Gründer oft übersehen:
- AHV-Beiträge sind abziehbar — sie mindern dein steuerbares Einkommen.
- Verluste sind verrechenbar: Anlaufverluste kannst du mit anderem Einkommen (z. B. Lohn aus einer Teilzeitanstellung) verrechnen — ein echter Vorteil in der Startphase, gerade bei nebenberuflichem Start. Mehr dazu in Nebenberuflich selbständig.
- Progression beachten: Bei hohen Gewinnen wächst die Steuer- und AHV-Belastung mit — einer der Gründe, weshalb ab einer gewissen Gewinnhöhe die GmbH interessant werden kann.
Beispielrechnung: Was von CHF 90'000 Umsatz übrig bleibt
Damit die Mechanik greifbar wird, ein vereinfachtes Beispiel. Lara startet als selbständige Beraterin und erzielt im ersten vollen Jahr CHF 90'000 Umsatz:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz | CHF 90'000 |
| Geschäftsaufwand (Software, Versicherung, Reisen, Anteil Arbeitszimmer) | − CHF 12'000 |
| Gewinn vor Sozialabgaben | CHF 78'000 |
| AHV/IV/EO (rund 10 %, hier vereinfacht) | − ca. CHF 7'500 |
| Verbleibt als steuerbares Einkommen | ca. CHF 70'500 |
Auf diesem Einkommen zahlt Lara Einkommens- und Vermögenssteuern nach ihrem Wohnort — und muss daraus auch Taggeldprämien und ihre Altersvorsorge (Säule 3a) finanzieren. Genau deshalb ist die 25-bis-30-Prozent-Rücklage auf jede Einnahme keine Vorsichtsfloskel, sondern schlicht der Betrag, der dir real nicht gehört.
Mitarbeitende anstellen mit einer Einzelfirma
Eine verbreitete Fehlannahme: Für Angestellte brauche es eine GmbH. Stimmt nicht — auch die Einzelfirma kann Personal anstellen. Du wirst dann zusätzlich Arbeitgeberin und musst:
- dich bei der Ausgleichskasse als Arbeitgeberin anmelden und über die Löhne AHV/IV/EO und ALV abrechnen,
- die Mitarbeitenden nach UVG gegen Unfall versichern,
- ab der BVG-Eintrittsschwelle eine Pensionskassenlösung anbieten,
- je nach Branche Regelungen aus Gesamtarbeitsverträgen beachten.
Beachte die Asymmetrie: Deine Angestellten sind damit besser abgesichert als du selbst — für dich als Inhaberin gelten weiterhin die Selbständigen-Regeln (keine ALV, kein BVG-Obligatorium). Und mit Lohnverpflichtungen wächst dein persönliches Haftungsrisiko, was die Rechtsformfrage neu stellen kann.
Einzelfirma wieder aufgeben oder umwandeln
Auch der Ausstieg ist bei der Einzelfirma unkompliziert — einer ihrer unterschätzten Vorteile:
- Aufgabe: Tätigkeit einstellen, Ausgleichskasse informieren, letzte Abrechnungen (AHV, ggf. MWST) erledigen, einen allfälligen Handelsregistereintrag löschen lassen. Liquidationsformalitäten wie bei einer GmbH gibt es nicht; steuerlich ist bei stillen Reserven oder Geschäftsliegenschaften eine Beratung sinnvoll.
- Umwandlung in eine GmbH: der übliche Weg, wenn Haftung oder Wachstum eine juristische Person verlangen — meist als Sacheinlagegründung. Wie das funktioniert, steht im Umwandlungs-Kapitel von Einzelfirma oder GmbH.
Kosten: Womit du realistisch rechnen solltest
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gründung (formal) | CHF 0 |
| Handelsregistereintrag (freiwillig/Pflicht) | ab rund CHF 120 |
| Geschäftskonto | CHF 0 bis 30 pro Monat |
| Rechnungs-/Buchhaltungssoftware | CHF 0 bis 40 pro Monat |
| Versicherungen (Taggeld, Haftpflicht) | stark tätigkeitsabhängig |
| AHV/IV/EO | max. 10 % des Einkommens, min. CHF 530/Jahr |
Der Vergleich mit den GmbH-Kosten — inklusive dessen, was die CHF 20'000 Stammkapital wirklich bedeuten — steht in Firma gründen: Alle Kosten im Überblick.
Die ersten 90 Tage: worauf es nach der Gründung ankommt
Die Gründung ist der einfache Teil — die ersten drei Monate entscheiden, ob deine Einzelfirma sauber läuft:
- Woche 1–2: Konto eröffnet, Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben steht, Belegablage (digital) eingerichtet, Rücklagen-Dauerauftrag aktiviert.
- Monat 1–2: SVA-Anmeldung eingereicht und Rückfragen beantwortet, Versicherungsofferten für Taggeld und Haftpflicht verglichen und abgeschlossen.
- Monat 3: Erste Mini-Bilanz: Stimmen Auslastung und Stundensatz? Reichen die Rücklagen für die kommende Akonto-Rechnung der Ausgleichskasse? Wer hier ehrlich nachrechnet, korrigiert Preise und Aufwand, solange es noch günstig ist.
Häufige Fehler beim Start als Einzelfirma
- Anmeldung bei der SVA aufschieben: Die Beiträge fallen rückwirkend an — je später die Anmeldung, desto grösser die Nachzahlung.
- Keine Reserven für AHV und Steuern: Faustregel: 25 bis 30 % jeder Einnahme sofort zur Seite legen.
- Privat und geschäftlich vermischen: Ohne Kontentrennung wird jede Abrechnung zur Sucharbeit.
- Krankentaggeld ignorieren: Ein Monat krank ohne Police heisst ein Monat ohne Einkommen.
- Umsatzschwellen nicht überwachen: CHF 100'000 löst gleich zwei Pflichten aus — MWST und Handelsregister. Wer das erst bei der Steuererklärung merkt, zahlt nach.
Deine Checkliste für die Einzelfirma
- Selbständigkeits-Kriterien geprüft (mehrere Auftraggeber, eigenes Risiko)
- Firmennamen mit Familiennamen festgelegt, Zefix und Domain geprüft
- Tätigkeit aufgenommen, erste Belege gesammelt
- Anmeldung bei der Ausgleichskasse eingereicht
- Versicherungen geregelt (Unfall, Taggeld, Haftpflicht, Vorsorge)
- Geschäftskonto eröffnet
- Rechnungs- und Buchhaltungs-Setup eingerichtet
- MWST- und Handelsregister-Schwelle im Blick
- Steuer- und AHV-Reserve automatisiert
Den übergeordneten Fahrplan mit allen Gründungsschritten findest du im Leitfaden Firma gründen in der Schweiz.
Werkzeuge für den Start
Gerade weil die Einzelfirma so schlank startet, entscheidet dein Werkzeugkasten darüber, ob die Administration eine Stunde pro Woche kostet oder einen Tag. Die besten Tools für Solo-Selbständige vergleichen wir in der Rechnungssoftware-Bestenliste und der Übersicht Buchhaltungssoftware für Freiberufler; fürs Banking hilft der Geschäftskonto-Vergleich.
Häufige Fragen
Offizielle Quellen
GmbH gründen in der Schweiz: Ablauf, Kosten und Anleitung 2026
GmbH gründen Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Stammkapital, Notar, Handelsregister, Kosten, Dauer und allen Pflichten nach der Gründung.
GmbH gründen: Kosten in der Schweiz 2026 — die komplette Rechnung
Gründung GmbH Schweiz Kosten: Stammkapital, Notar, Handelsregister, Sperrkonto und laufende Kosten — mit Kostentabelle, Sparpotenzial und Rechenbeispiel.
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