Rückstellungen·

Rückstellungen bilden: Steuern, AHV und der Puffer, der dich ruhig schlafen lässt

Wie viel du als Schweizer Selbständige:r für Steuern, AHV und MWST zurückstellen musst, wie die Faustformeln lauten und welche Konten-Struktur funktioniert.

Es ist der klassische Gründerfehler Nummer eins: Das Geschäft läuft, das Konto füllt sich – und am Ende des Jahres kommen Steuerrechnung, AHV-Nachzahlung und MWST-Abrechnung gleichzeitig. Wer dann kein Geld hat, zahlt Verzugszins und gerät in einen Kreislauf, der vermeidbar gewesen wäre.

Warum Rückstellungen kein Luxus sind

Als Selbständige:r bekommst du kein vor Steuern berechnetes Salär. Dein Konto zeigt Brutto, dein Leben kostet Netto. Die Differenz gehört nicht dir – sie gehört dem Fiskus, der Ausgleichskasse und der MWST. Rückstellungen sind also keine Spardisziplin, sondern schlicht getreues Buchen deiner tatsächlichen Situation.

Die drei grössen Posten:

PostenGrössenordnungFälligkeit
Einkommens-/Gewinnsteuer (Bund, Kanton, Gemeinde)ca. 15–35 % des steuerbaren Einkommensje nach Kanton, oft Raten im Folgejahr
AHV/IV/EO + Verwaltungskosten10.025 % ab ca. CHF 60'500 Gewinn (2026), darunter gestaffelthalbjährlich/jährlich
MWST (falls pflichtig)8.1 % bzw. Saldosteuersatz vom Umsatzquartalsweise/halbjährlich

Die Faustformel für die Praxis

Für die meisten Solo-Selbständigen funktioniert diese Rechnung:

  1. Vom Umsatz zuerst die MWST rausrechnen (falls pflichtig): Bei Saldosteuersatz direkt den Satz von der Einnahmenseite trennen – wie das funktioniert, zeigt der Ratgeber zur MWST für Selbständige.
  2. Vom verbleibenden Gewinn rund 30 % für Steuern und AHV zusammen beiseite legen.
  3. Zusätzlich 2–3 Monatsfixkosten als Notfallpuffer aufbauen (getrennt von den Steuerreserven).

Konkret: Bei CHF 80'000 Gewinn sind das CHF 24'000 Rückstellung – CHF 2'000 pro Monat auf ein separates Konto.

Die Kontostruktur, die funktioniert

Drei Konten reichen für den Anfang:

  • Geschäftskonto: alle geschäftlichen Bewegungen
  • Rückstellungskonto (Sparkonto): der 30 %-Anteil jedes Zahlungseingangs
  • Privatkonto: dein monatlicher «Lohn» – wie du den sauber gestaltest, beschreibt der Artikel zur Privatentnahme

Die Buchungstechnik: Mit jedem grösseren Zahlungseingang eine Überweisung ins Rückstellungskonto auslösen – am einfachsten als Prozent-Dauerauftrag oder wöchentlich manuell. Das Konto ist bewusst langweilig: keine Karte, keine App-Verführung.

Was die einzelnen Positionen genau bedeuten

Steuern: kantonale Spreizung beachten

Die Steuerbelastung hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Progression ab. 20 % Rückstellung reichen in günstigen Kantonen bei mittleren Einkommen; in teuren Kantonen oder bei hohem Gewinn sind 35 % realistisch. Die Steuerfuss-Unterschiede zwischen Kantonen betragen schnell mehrere Tausend Franken pro Jahr.

AHV: der unterschätzte Teil

Die Beiträge werden auf dem selbständigen Einkommen (nach Steuererklärung) berechnet und rückwirkend in Rechnung gestellt. Wer im Jahr CHF 80'000 Gewinn macht, zahlt 2026 rund CHF 8'000 an AHV/IV/EO – Geld, das zehn Monate später fällig wird. Grundlagen und Fristen erklärt der Ratgeber zur AHV-Anmeldung im Kontext der Meldepflichten.

MWST: quartalsweise Realität

Bei MWST-Pflicht läuft die Abrechnung periodisch (Quartal oder Semester). Die eingenommene Steuer gehört nicht dir – sie muss bis zur Abgabefrist auf dem Konto sein. Wie die Formulare aufgebaut sind, beschreibt der Ratgeber zum MWST-Formular.

Typische Fehler

  • «Ich zahl das schon»: Verzugszins (5 % bei Steuerbehrden) und Schätzungen sind teurer als die Disziplin.
  • Rückstellungen als Investitionskonto missbraucht: Das Geld ist weg, wenn die Rechnung kommt.
  • Nur Steuern, keine AHV: Die zwei grössten Posten getrennt denken.
  • Keine Trennung von Notfallpuffer und Steuerreserve: Der Puffer muss auch nach der Steuerzahlung noch existieren.

Rechner und weiterführende Guides

Fazit

Rückstellungen sind die Differenz zwischen «das Geschäft läuft» und «das Geschäft trägt». 30 % vom Gewinn auf ein langweiliges Konto, plus Puffer, plus Disziplin – mehr braucht es für ein ruhiges Steuerjahr nicht. Und wer die MWST gleich mitdenkt, vermeidet die unangenehmste Überraschung von allen.